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   BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 105.83   

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https://dejure.org/1983,5975
BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 105.83 (https://dejure.org/1983,5975)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1983 - 4 B 105.83 (https://dejure.org/1983,5975)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1983 - 4 B 105.83 (https://dejure.org/1983,5975)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 105.83
    Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist von der Beschwerde insoweit nicht herausgearbeitet (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 101.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 105.83
    Ebensowenig ist eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der gebotenen Weise dargelegt; das gilt auch für das in der Beschwerde angeführte Urteil des Senats vom 10. Mai 1968 - BVerwG 4 C 101.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 16. Außerdem hat das Berufungsgericht gerade ausgeführt, daß die Auflassung hier selbst dann nicht zur Genehmigung gestellt worden sei, wenn man den Grundsätzen folge, die in dem Urteil vom 10. Mai 1968 aufgestellt worden seien.
  • BVerwG, 02.02.1987 - 4 B 14.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO macht der Kläger in Wahrheit nicht geltend, wenn er rügt, das Berufungsgericht habe sich den in der Sache der Erben E. ergangenen Beschluß vom 24. Juni 1983 - BVerwG 4 B 105.83 - nicht zu eigen gemacht, wonach das seinerzeit angefochtene Urteil des Berufungsgerichts gegen ihn als Nachlaßverwalter keine Rechtskraft entfalte.
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